Regeln
der Offenburger Hexenzunft
für das Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit
1.) Bei den alljährlichen Umzügen oder Narrensprüngen
müssen alle Hästräger darauf achten, daß passende Handschuhe und passendes
Schuhwerk getragen werden. Die Gesamtvermummung gehört zum richtigen
Narrenspiel. Häsbestandteile mit Firmen- oder Werbeaufschriften oder
hochmodisches Schuhwerk oder Ski-Handschuhe passen nicht zu traditionellen
Narrenkleidern und sind verboten. Hexen haben Strohschuhe zu tragen.
2.) Sog. Bomberjacken (mit oder ohne Schriftzug)
und Trinkbecher um den Hals oder am Häs sind strengstens untersagt.
3.) Plastikbeutel zur Aufnahme von Süßigkeiten, die
während eines Umzugs verteilt werden, müssen durch Körbe oder Leinenbeutel
ersetzt werden. Diese Waren sollten jedoch nicht wahllos in die Menge
geworfen, sondern gezielt an die Kinder verteilt werden.
4.) Andenken- und Souvenirverkauf während des Umzugs
ist - mit oder ohne Maske - nicht gestattet.
5.) Es ist besonders bei Narrentreffen unbedingt
darauf zu achten, dass keine Unterbrechung des Umzuges entsteht. Ein
begleitender Zunftrat sollte darauf achten, dass die Gruppe geschlossen
bleibt und zügig vorwärts kommt. Vorführungen wie Pyramiden und Ähnliches
stauen den Umzug und sind verboten.
6.) Den Maskenträger ist es untersagt, nach Beendigung
ihres Umzugsweges, vor den Zuschauern gegen den Umzug zu laufen. Sie
stören damit das Erscheinungsbild nachfolgender Zünfte. Während des
Umzuges darf die Maske nur in absoluten Ausnahmefällen vom Gesicht
genommen werden.
7.) Die Maskenträger haben darauf zu achten, dass
Zuschauer keinesfalls belästigt, beleidigt, bedrängt oder gar beschmutzt
werden. Hierzu gehört ebenfalls übermäßiger Konfetti-Einsatz oder
ähnlichen Materialien. Nasse oder im Dreck gezogene Besen oder Saublodern
sind bei den Zuschauern nicht sehr beliebt und dürfen nicht mehr zum
Einsatz kommen.
8.) Den Hästrägern (auch Hexen) ist es verboten im
Umzug wie Tiere auf dem Boden herumzuliegen und/oder gar Zuschauer
mit auf den Boden zu ziehen.
9.) Kinder dürfen nicht erschreckt, sondern
behutsam mit dem Masken- bzw. Hästragen als Brauchtum vertraut gemacht
werden. Das Entwenden von Hüten, Mützen, Schirmen, Schuhen etc. ist
untersagt.
10.) Die Fastnacht soll den Zuschauer erfreuen. Es
müssen deshalb jährlich Maskenträgerbelehrungen durchgeführt werden,
die den Sinn der Fastnacht zum Inhalt haben. Der Erfahrungsaustausch
mit den Regeln der Narretei bringt manche Anregung für den närrischen
Umgang mit Zuschauern. Besonders neu aufgenommene Maskenträger müssen
solche Unterweisungen erhalten.
11.) Jeder Masken- bzw. Hästräger muss sich bewusst
sein, dass er seine eigene Interpretation der Fastnacht, dem Brauchtum
und dessen Pflege unterzuordnen hat. Er ist außerdem ein Vertreter
der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, welche es gilt würdig und
in ihrer schönsten Form zu präsentieren. Übermäßiger Alkoholgenuss
ist dabei nicht hilfreich!
12.) Holzmasken müssen in Technik und Bemalung an
die regional übliche traditionelle Form angelehnt sein. Dazu gehört
grundsätzlich meist die glatt behandelte Oberfläche, die jedoch Falten-
oder Runzelbildung und damit einen originellen Gesichtsausdruck nicht
ausschließt. Plastikmasken sind nicht zulässig.
13.) Jede Art von Werbeanbringungen an Häs und Zubehör
sind verboten. Umzugsplaketten sollten spärlichst verwendet werden.
14.) "Nummerierte" Hästräger
sind leider nur deshalb entstanden, weil manche sich nicht an die
oben genannten Regeln halten, und deshalb dieses unschöne Mittel
zur Identifizierung der Person dienen muss. Die Offenburger Hexenzunft
trägt KEINE Nummern.
Die
Offenburger Hexenzunft tritt nur geschlossen auf, identifiziert sich
mit diesen Regeln und befürwortet sie. Bei sämtlichen Auftritten wird
strengstens auf Disziplin innerhalb der Zunft und gegenüber dem Publikum
geachtet.
Grobe
oder mehrfache Verstöße haben den Entzug der Maske
und den Ausschluß aus der Zunft zur Folge.