Aktive Mitgliedschaft

Aufnahme in die Zunft als aktives Mitglied
Die Aufnahme als aktives Mitglied in unserer Zunft ist unkompliziert. Ein künftiges Mitglied unserer „Hexenfamilie“ sollte dennoch einige Voraussetzungen mitbringen, die unserer Ansicht nach jedoch selbstverständlich für die Mitgliedschaft in einer Narren- bzw. Hexenzunft sind. Zuallererst natürlich den Spaß an der Fasent und den Willen diesen in unserer Zunft aus- und zu erleben. Zusätzlich zu dem dafür notwendigen Frohsinn braucht es aber auch die Bereitschaft für Engagement und der Einhaltung der Regeln unseres Brauchtums. Quereinsteiger, die mit dem Brauchtum nicht so ganz vertraut sind, werden von qualifizierten aktiven Mitgliedern bei unterhaltsamen „Trainings“ närrisch eingewiesen.

Bewerber müssen volljährig sein. Die Bewerbung muss in schriftlicher Form mit Lichtbild an unseren Zunftmeister oder einen der Zunfträte erfolgen. Dabei kann die Bewerbung auch närrische Züge haben. Alle Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch mit dem Zunftrat eingeladen. Nach diesem Gespräch entscheidet der Zunftrat über die Aufnahme zu der in der Satzung festgelegten zweijährigen Probezeit. Nach Beendigung dieser Probezeit entscheidet die Mitgliederversammlung in geheimer Wahl über die endgültige Aufnahme in die Zunft. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
Männliche Bewerber können nur Hexen bzw. Büttel/Sechser, weibliche Bewerber nur Hansele und/oder Alt-Offenburgerinnen werden.

Büttel (nur Männer)
Die zweijährige Probezeit absolviert der männlichen Bewerber im Häs des Büttels oder Sechser. Das komplette Häs inklusive Maske wird von der Zunft kostenlos gestellt. Nach erfolgreicher Wahl ist das Hexenhäs und Maske nach den Vorgaben der Zunft anfertigen zu lassen. Häs und Maske bezahlt das neue Mitglied selbst.

Hansele & Alt-Offenburgerinnen
Ihnen obliegt das gleiche Aufnahmeverfahren wie den männlichen Bewerbern. Nur sind Häs und Maske bereits vor der zweijährigen Probezeit anfertigen zu lassen und zu bezahlen.

Weitere Fragen beantwortet jeder unserer Zunfträte gerne. Egal ob persönlich oder per E-Mail.

Passive Mitgliedschaft

Ein Verein lebt vom Engagement und der Begeisterung seiner Mitglieder. Dabei benötigen wir das Engagement unserer aktiven Mitglieder, die im Häs unsere Zunft repräsentieren gleichermaßen wie die Unterstützung durch unsere Sponsoren und passiven Mitglieder.

Mit einer passiven Mitgliedschaft fördern Sie die Bewahrung des Fastnachtsbrauchtums durch die Offenburger Hexenzunft und zeigen Ihre Verbundenheit zur Zunft und zum heimischen Brauchtum. Falls Sie selbst schon Mitglied sind, laden Sie Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn oder Arbeitskollegen gerne ein, die Beitrittserklärung zur passiven Mitgliedschaft in der Offenburger Hexenzunft auszufüllen.

Für den Jahresbeitrag von 10.- Euro können Sie als passives Mitglied vergünstigte Eintrittskarten für unsere beliebten Kuchiobende erwerben und natürlich wird Ihnen jedes Jahr ein Exemplar des Hexespiegels zugesandt. Die Hexenzunft bedankt sich herzlich für Ihre Unterstützung.

Regeln der Offenburger Hexenzunft dür das Auftreten und Verhalten in der Öffentlichkeit

• Bei den alljährlichen Umzügen oder Narrensprüngen müssen alle Hästräger darauf achten, dass passende Handschuhe und passendes Schuhwerk getragen werden. Die Gesamtvermummung gehört zum richtigen Narrenspiel. Häsbestandteile mit Firmen- oder Werbeaufschriften oder hochmodisches Schuhwerk oder Ski-Handschuhe passen nicht zu traditionellen Narrenkleidern und sind verboten. Hexen haben Strohschuhe zu tragen.
• Sog. Bomberjacken (mit oder ohne Schriftzug) und Trinkbecher um den Hals oder am Häs sind strengstens untersagt.
• Plastikbeutel zur Aufnahme von Süßigkeiten, die während eines Umzugs verteilt werden, müssen durch Körbe oder Leinenbeutel ersetzt werden. Diese Waren sollten jedoch nicht wahllos in die Menge geworfen, sondern gezielt an die Kinder verteilt werden.
• Andenken- und Souvenirverkauf während des Umzugs ist – mit oder ohne Maske – nicht gestattet.
• Es ist besonders bei Narrentreffen unbedingt darauf zu achten, dass keine Unterbrechung des Umzuges entsteht. Ein begleitender Zunftrat sollte darauf achten, dass die Gruppe geschlossen bleibt und zügig vorwärts kommt. Vorführungen wie Pyramiden und Ähnliches stauen den Umzug und sind verboten.
• Den Maskenträger ist es untersagt, nach Beendigung ihres Umzugsweges, vor den Zuschauern gegen den Umzug zu laufen. Sie stören damit das Erscheinungsbild nachfolgender Zünfte. Während des Umzuges darf die Maske nur in absoluten Ausnahmefällen vom Gesicht genommen werden.
• Die Maskenträger haben darauf zu achten, dass Zuschauer keinesfalls belästigt, beleidigt, bedrängt oder gar beschmutzt werden. Hierzu gehört ebenfalls übermäßiger Konfetti-Einsatz oder ähnlichen Materialien. Nasse oder im Dreck gezogene Besen oder Saublodern sind bei den Zuschauern nicht sehr beliebt und dürfen nicht mehr zum Einsatz kommen.
• Den Hästrägern (auch Hexen) ist es verboten im Umzug wie Tiere auf dem Boden herumzuliegen und/oder gar Zuschauer mit auf den Boden zu ziehen.
• Kinder dürfen nicht erschreckt, sondern behutsam mit dem Masken- bzw. Hästragen als Brauchtum vertraut gemacht werden. Das Entwenden von Hüten, Mützen, Schirmen, Schuhen etc. ist untersagt.
• Die Fastnacht soll den Zuschauer erfreuen. Es müssen deshalb jährlich Maskenträgerbelehrungen durchgeführt werden, die den Sinn der Fastnacht zum Inhalt haben. Der Erfahrungsaustausch mit den Regeln der Narretei bringt manche Anregung für den närrischen Umgang mit Zuschauern. Besonders neu aufgenommene Maskenträger müssen solche Unterweisungen erhalten.
• Jeder Masken- bzw. Hästräger muss sich bewusst sein, dass er seine eigene Interpretation der Fastnacht, dem Brauchtum und dessen Pflege unterzuordnen hat. Er ist außerdem ein Vertreter der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, welche es gilt würdig und in ihrer schönsten Form zu präsentieren. Übermäßiger Alkoholgenuss ist dabei nicht hilfreich!
• Holzmasken müssen in Technik und Bemalung an die regional übliche traditionelle Form angelehnt sein. Dazu gehört grundsätzlich meist die glatt behandelte Oberfläche, die jedoch Falten- oder Runzelbildung und damit einen originellen Gesichtsausdruck nicht ausschließt. Plastikmasken sind nicht zulässig.
• Jede Art von Werbeanbringungen an Häs und Zubehör sind verboten. Umzugsplaketten sollten spärlichst verwendet werden.
• “Nummerierte” Hästräger sind leider nur deshalb entstanden, weil manche sich nicht an die oben genannten Regeln halten, und deshalb dieses unschöne Mittel zur Identifizierung der Person dienen muss. Die Offenburger Hexenzunft trägt KEINE Nummern.

Die Offenburger Hexenzunft tritt nur geschlossen auf, identifiziert sich mit diesen Regeln und befürwortet sie. Bei sämtlichen Auftritten wird strengstens auf Disziplin innerhalb der Zunft und gegenüber dem Publikum geachtet. Grobe oder mehrfache Verstöße haben den Entzug der Maske und den Ausschluss aus der Zunft zur Folge.